Arbeits- und Mitarbeitervertretungsrecht der Kirche


Seit 1975 bietet das HPH Kurse für Mitglieder von Mitarbeitervertretungen (MAV) an, die Arbeitnehmervertretungen in den kirchlichen Einrichtungen.

Gemäß Artikel 140 GG hat die Katholische Kirche "das Recht, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten". Dieses Selbstbestimmungsrecht bildet die Grundlage für das "Kirchliche Arbeitsrecht" und die MAVO, die "Mitarbeitervertretungsordnung".

Die Kurse für die MAVen gliedern sich in 4 Bereiche. Zuerst einmal geht es um die Kenntnisse der MAVO-Regelungen und die Organisation der MAV-Arbeit vor Ort. Im zweiten Bereich um die Grundlagen im Arbeitsrecht und den Tarifverträgen (TVÖD, TV-L, AVR, AVO, etc.), im dritten um die Umsetzung dieser Kenntnisse bei speziellen Problemen des Arbeitsalltags, z. B. Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung, Eingruppierung, Betriebsänderungen, Mobbing, usw.

Die Angebote im letzen Bereich (Kommunikationstraining für MAVen, Mediation, …)stärken und unterstützen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der MAV-Mitglieder bei der Anwendung ihres Rechtswissens.

Veranstaltungen für Mitarbeitervertreter/innen (Download im PDF-Format)
Januar 2010 - September 2010