Geschlechtergerechtigkeit
„Wir müssen immer beides tun: Auf Gleichheit pochen und die Verschiedenheit betonen, auf der Identität bestehen …“ (Barbara Sichtermann)
Es gibt kein Feld sozialen und politischen Handelns, das geschlechtsneutral ist. Das bedeutet: Überall da, wo Menschen zusammenkommen und -wirken, spielt auch das Verhältnis der Geschlechter zueinander eine wichtige Rolle. Aber: „Frau sein“ und Mann sein“ verändert sich – im Privaten, in gesellschaftlichen und beruflichen Zusammenhängen. Geschlechterthemen sind zu klären und zu verhandeln. Für dieses Anliegen braucht es geeignete Räume und Lernfelder.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht, ein gemeinsamer Wert der EU und eine Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Rechtsvorschriften zur Gleichstellung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, spezifische Maßnahmen für Frauen und Männer wie Aktionsprogramme sollen Grundlagen geben und Fortschritte in der Gleichstellung erzielen. Die rechtlichen Weichen sind gestellt, um im staatlichen und gesellschaftlichen Bereich für Frauen und Männer gleiche Voraussetzungen zu schaffen und gleiche Chancen zu eröffnen. Doch die Felder, die noch zu beackern sind, sind
groß – Fakten und Zahlen verdeutlichen Alltagswirklichkeiten.
Geschlechtergerechtigkeit verweist auf Grundbedingungen des gelingenden Zusammenlebens von Frauen und Männern. Es stellen sich Fragen nach Würde und Gerechtigkeit: Ausgleich verschiedener Interessen, Gelingen von Vielfalt in Gleichheit und Differenz ohne Hierarchisierung wie die Entwicklung geschlechtergerechter Handlungsmodelle. Es geht darum, Geschlechtergerechtigkeit sozialethisch als normatives Leitbild für die Gestaltung des Geschlechterverhältnisses zu fokussieren und im Handeln umzusetzen bezogen auf Mädchen und Jungen, Männer und Frauen.
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